Sternenkinder Bielefeld
Was geht
● Muss ich mein Kind bestatten? Darf ich mein Kind bestatten?
In jedem Bundesland besteht auch schon bei Fehlgeburten ein elterliches Bestattungsrecht. Das heißt, Eltern dürfen ihr Kind bestatten (Ausnahme Bremen bei Geburt vor Beendigung der 12. SSW).
Fehlgeburten und Totgeburten unterliegen in NRW der Bestattungspflicht.
(Hier ist NRW eine Ausnahme! In den meisten Bundesländern, außer in Bayern und NRW, sind Fehlgeburten NICHT bestattungspflichtig. Zwar besteht in NRW keine elterliche Bestattungspflicht, aber eine Bestattungspflicht als solche!)
Siehe BeStG NRW, § 14 (2):
Tot- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht sind auf einem Friedhof zu bestatten, wenn ein Elternteil dies wünscht. Ist die Geburt oder der Schwangerschaftsabbruch in einer Einrichtung erfolgt, hat deren Träger sicherzustellen, dass jedenfalls ein Elternteil auf diese Bestattungsmöglichkeit hingewiesen wird. Liegt keine Erklärung der Eltern zur Bestattung vor, sind Tot- und Fehlgeburten von den Einrichtungen unter würdigen Bedingungen zu sammeln und zu bestatten. Die Kosten hierfür trägt der Träger der Einrichtung.
Das heißt, Sie, als Eltern, dürfen Ihr Kind bestatten, müssen es aber nicht. (in NRW)
Sie haben die Möglichkeit, sich für eine gemeinschaftliche Bestattung oder eine individuelle Bestattung zu entscheiden.
Hat Ihr Kind bei der Geburt gelebt und stirbt erst danach, unterliegt es der elterlichen Bestattungspflicht, d.h. Sie müssen es bestatten.
● Darf ich mein Kind im Garten begraben?
Nein!
Dies erlaubt das Bestattungsgesetz NRW nicht. Es gibt eine Bestattungs- sowie eine Friedhofspflicht in NRW, sodass eine Beisetzung auf einem Friedhof oder einer ähnlich eingefriedeten Stelle (z.B. Begräbniswald, Seebestattungsgebiet) erfolgen muss.
Siehe BeStG NRW, § 14:
Erdbestattung, Ausgrabung
(1) Leichen müssen auf einem Friedhof bestattet werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann eine Erdbestattung außerhalb eines Friedhofs mit Zustimmung der unteren Gesundheitsbehörde in besonderen Fällen genehmigen.
● Darf ich mein Kind selbst überführen?
Ja, dabei müssen Sie Ihr Kind nur in einen verschlossenen Sarg gebettet haben! (gilt nur in NRW! Hinweis: In allen anderen Bundesländern ist eine Überführung nur in einem BKW erlaubt)
Wenn Sie mögen, dürfen Sie auch sicher den von Ihnen ausgewählten Bestatter bei der Überführung begleiten. Sprechen Sie Ihre Wünsche unbedingt offen an.